CODE OF CONDUCT
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Allgemeines
Die albko Holding GmbH ist ein global ausgerichtetes Unternehmen mit globalen Beschaffungsmöglichkeiten. Bei unseren Beschaffungsaktivitäten achten wir neben den technischen, ökonomischen und prozessualen Kriterien ebenfalls auf ökologische und gesellschaftliche Aspekte, wie Umweltschutz, Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Korruptionsverhalten. Hierzu verpflichtet sich die ablko Holding GmbH.
Von unseren Lieferanten erwarten wir, dass Ihre Aktivitäten diesem „Code of Conduct“ entsprechen, die nationalen und internationalen Gesetze beachtet werden. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass Prozesse und Systeme installiert sind oder werden, um dieses zu gewährleisten und diese einer ständigen Verbesserung zu unterziehen.
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Mitarbeiter
Die albko Unternehmungen erwarten von seinen Lieferanten, dass Sie generell, aber insbesondere an jenen Standorten, von denen Leistungen und Güter bezogen werden, die nationalen Gesetze zu Arbeitnehmerrechten einhalten und darüber hinaus die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der in den verschiedenen Standorten geltende Gesetze und Rechtsformen berücksichtigen.
Wir erwarten und verpflichten unsere Lieferanten dahingehend, dass keines der für uns bestellten Produkte durch jegliche Art von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit erzeugt wurde.
albko lehnt jede Form der Diskriminierung ab und erwartet von seinen Lieferanten, dass Chancengleichheiten und Gleichbehandlung bei der Einstellung von Arbeitnehmern und deren beruflichen Weiterentwicklung gegeben sind. Mitarbeiter dürfen nicht wegen Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Hautfarbe, Behinderung, Alter, Religionszugehörigkeit und kultureller Herkunft benachteiligt werden.
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass die vor Ort geltenden Gesetze hinsichtlich Arbeitszeit und Entlonung eingehalten werden.
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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, die nationalen Gesetze für Arbeit- und Gesundheitsschutz einzuhalten. Hierzu ist ein Arbeitssicherheitsmanagement aufzubauen, welches vor allem der Prävention von Unfällen und Krankheit dienen soll, aber auch der Eindämmung von Risiken am Arbeitsplatz.
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Umweltschutz/Energiemanagement
Die albko erwartet, dass die Lieferanten die geltenden nationalen Gesetze einhalten und umsetzen. Um sich für gewisse Warengruppen zu bewerben und Lieferant hierfür zu sein, ist ein Umwelt-/Energiemanagementsystem und Zertifizierung erforderlich. Wir erwarten, dass auch die Sublieferanten unserer Lieferanten entsprechend in die Pflicht genommen werden.
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Geschäftlicher Umgang
Die albko Holding GmbH erwartet, dass Lieferanten keine Einladung oder Geschenke an unsere Mitarbeiter dazu verwenden, um Entscheidungen zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Auf Einladungen und Geschenken an Mitarbeiter ist zu verzichten.
Wir erwarten, dass sich unsere Lieferanten an die geltenden Kartellgesetze halten und sich an keinerlei kartellrechtswidrigen Absprachen beteiligen. Im Schadensfall für albko behalten wir uns vor, diesen Schaden geltend zu machen und ggf. ohne Kosten für uns von bestehenden Verträgen zurückzutreten.
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Geltungsbereich, Überwachung und Maßnahmen
Die albko Holding GmbH erwartet, dass diese Forderungen von seinen Lieferanten auch an deren Subunternehmer übertragen, eingefordert und überwacht werden. Der Lieferant hat auf Aufforderung nachzuweisen, dass er sich an den „Code of Conduct“ hält.
Werden nachweislich Bestandteile des albko „Code of Conduct“ dauerhaft nicht erfüllt oder werden keine Abstellmaßnahmen innerhalb einer angemessen Frist angestrebt, behalten Wir uns das Recht vor, von Teilen oder zur Gänze von Verträgen zurückzutreten.